Aus gegebenem Anlass
Heutige Empfehlung: Geht wählen am 9. Juni 2024
Tipp: Wem die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist, darf und kann wählen. Dafür folgendes beachten:
- Adresse des eigenen Wahllokals ausfindig machen. Dafür reicht ein Anruf beim zuständigen Wahlamt. Die Nummer steht i. d. R. auf der Website der Stadt.
Oder einfach per Suchmaschine: „Wahlamt“ und den Namen der Stadt eingeben, in der Du gemeldet bist. - Wichtig: Dass Du Dich ich ausweisen kannst und im Wahlverzeichnis der Stadt stehst. Ausweisen kann man sich mit dem Personalausweis oder mit dem Reisepass.
- Wichtig: Wenn die Wahlbenachrichtigung verlorengegangen ist, diese aber vorher verschickt wurde, stehst Du im Wahlverzeichnis. Das liegt im Wahllokal vor.
- Achtung: Ist gar kein Brief angekommen, unbedingt beim Wahlamt nachfragen!
Maria