Duden: Ju|di|ka|tur, die; -, -en (Rechtsprechung)
Einige von uns hatten befürchtet, dass ein Kurs über „Urheberrechte im Netz“ (NET07) ziemlich trocken sein könnte. Unsere Dozentin Birgit verteilte gleich zu Anfang 54 Seiten Gesetzestext.
„Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind.“ (UrhG §6). Wer soll das denn verstehen? Und warum so kompliziert?
Aber nach kürzester Zeit hatte sich jede Befürchtung gewandelt: der Kurs war lebhaft, spannend, an der Realität orientiert und fast tagesaktuell (u.a. haben wir den Fall „Heise gegen die Musikindustrie“ nach allen Regeln der Paragraphen analysiert, interpretiert, diskutiert – der ganze Fall unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428).
Wir konnten viele Fragen aus der eigenen Praxis stellen und haben uns fast spielerisch in die Abgründe des UrhGs vorgewagt. Selbst der „Erschöpfungsgrundsatz“ hat uns nicht erschöpft. Und dass bei der „Herstellung der Interoperabilität“ von Computerprogrammen die „normale Auswertung des Werkes“ nicht beeinträchtigt werden darf, haben wir auch schnell verstanden.
Dieser Kurs ist wirklich zu empfehen, weil Lernerfolg UND Spaßfaktor sehr groß waren. Die Zeit verging viel zu schnell und wir waren uns fast einig darüber: Im nächsten Jahr möchten wir wieder so einen schönen Ausflug machen!
Brigitte
von Brigitte