Wer neu in den Job einsteigt oder den Job wechselt, kann von den beiden „BUs“, die hier vorgestellt werden, profitieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtig für alle Berufstätigen, überbrückt im Fall der Fälle die Finanzierungslücke, die z. B. bei Erwerbsminderungsrente auftritt.
Das greift, wenn vor dem Renteneintritt – also irgendwann im Berufsleben, ob am Anfang, mittendrin oder gegen Ende – ein Unfall oder eine Krankheit eine Erwerbstätigkeit verhindert oder erschwert.
Je früher man die Versicherung abschließt, um so einfacher. Wer bereits gesundheitliche Probleme hat, muss sich die Konditionen genauer ansehen.
Mehr Infos
Am besten unabhängige Berater:innen bemühen.
Bildungsurlaub
Ab einer bestimmten Größe von Organisationen (Hochschule, Behörden, Unternehmen, …) steht Arbeitnehmenden einmal im Jahr ein 5-tägiger Bildungsurlaub zu. Dieser muss selbst bezahlt werden, die Zeit dafür muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin gewähren. Also so etwas wie „unbezahlter Urlaub“. Voraussetzung ist, dass der Bildungsurlaub im eigenen Bundesland anerkannt ist.
Man kann im Wesentlichen in drei Bereichen BU einreichen: Gesundheit, Fachlichkeit, politische/gesellschaftliche Bildung. So hab ich schon mal MBSR gemacht, Spanischintensivkurse, Train the Trainer, Wildnistrail (Wandern und Gesellschaft im Nationalpark Eifel), … Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, da kommt man auch mit Menschen mit anderen Erfahrungshintergründen gut ins Gespräch. Probiert es ruhig mal aus.
Die genauen Regelungen, was geht und was nicht, werden pro Bundesland geregelt. In NRW z. B. gilt unter anderem…
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte gibt es Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
Andere Bundesländer sind da großzügiger. Vielleicht auch strenger. Seht Euch die Infoseite auf bildungsurlaub.de an.